So geht Media Markt Ansbach mit Gewährleistungsanprüchen um

Berichte und Erfahrungen
Andere Bereiche, mit negativen Erfahrungen

Montag, 9. Oktober 2017 22:08

An: MediaMarkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir ja schon viele Artikel bei MediaMarkt gekauft haben, hat mich meine Frau gebeten Ihnen eine letzte Chance einzuräumen, bevor ich am 13.10.2017 gerichtliche Schritte einleite und eine Internetseite erstelle (selbstverständlich ohne Namensnennung der Mitarbeiter - im Gegensatz zu Ihnen beachte ich Recht und Gesetz).
Beispiele siehe:
https://mediaspar-vodafone.jimdo.com/andere-kn%C3%BCller/
über 110.000 Menschen haben sich für unsere Erfahrungen schon interessiert und es werden täglich mehr ...
Es grüßt herzlichst
Schienagel


Media Markt Ansbach - schlechter Service - Garantie - Gewährleistung
Media Markt Ansbach - schlechter Service - Garantie - Gewährleistung
Geschäftsführer Michael Bartsch lehnt Gewährleistungsansprüche ab

Donnerstag, 12. Oktober 2017 15:22

 

An: Geschäftsleitung MediaMarkt Ansbach

 

Sehr geehrter Herr Bartsch,
schön, dass Sie sich nun selbst zu dem unschönen Vorgang äußern.
Auf meine Beschwerde am 15.09.2017 an die Geschäftsleitung habe ich ja leider nichts von Ihnen gehört.

Mich wundert etwas, dass Sie auf die CC - Kopie vom MediaMarkt Onlineshop reagieren, da Sie den Vorgang direkt auch nach Ansbach an Ihre Service Adresse per E-Mail bekommen haben. Dieses Postfach scheint aber auch in der Vergangenheit nicht besondere Beachtung zu finden.
Aber nun gut ...

Zu Punkt 1.) Der Mangel / Fehler ist bereits im März/April 2016 aufgetreten. Augenzeugen hatte ich bereits benannt (Siehe Sammlung Internetseite). Diese haben den Defekt zu diesem Zeitpunkt zusammen mit meiner Frau wahrgenommen. Zusätzlich ist mir noch Manfred A., 91737 Ornbau eingefallen, der Augenzeuge wurde.

zu Punkt 2.) Das Gerät wurde von mir nicht an den Hersteller Samsung geschickt, sondern in Ihrem Haus zur Nacherfüllung abgegeben, da mir von Ihrem Servicemitarbeiter vor Ort der Austausch (rechtswidrig) verweigert wurde. Eine zusätzliche Anfrage bei Samsung ergab auch, dass ich mich an den Händler (MediaMarkt Ansbach) wenden muss (was rechtlich auch zutreffend ist).

Mittwoch, 13. Juli 2016 12:27  Sie bitten uns um Austausch Ihres Samsung Galoaxy S5 mini, da der Defekt auch nach der Reparatur weiterhin besteht. Ihren Ärger darüber können wir verstehen. Vielen Dank, dass Sie sich direkt an uns wenden – gern informieren wir Sie. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt
an Ihren Händler zu wenden, da dieser Ihren Wunsch prüfen und gegebenenfalls ausführen kann.

Zu Punkt 3.) Ich hatte dem MediaMarkt Ansbach in der Fehlerbeschreibung mitgeteilt, dass der Fehler nicht dauerhaft, sondern sporadisch auftaucht. Diesen Fehler beschreiben auch andere Samsung Galaxy S5 mini Nutzer im Internet (Siehe Anlage). Der sporadische Fehler war auch der Grund, warum in von Anfang an um einen Austausch gebeten habe, da es naturgemäß schwer ist einen Fehler zu beheben, der nicht dauerhaft vorliegt. Dies wurde, wie gesagt, von Ihnen rechtswidrig abgelehnt.

Zu Punkt 4.) Ihr Test: Zum einen weiß ich nicht wie lange und wie oft Sie versucht haben das Gerät nach dem Standby zu aktivieren – zum anderen wurde das Gerät ja nun von Ihnen (ohne Rechtsgrundlage), erneut repariert (drittes Mal), statt eine Rückabwicklung durchzuführen. So ist der Zustand zum Zeitpunkt der "Forderung nach Rückabwicklung" nun nicht mehr reproduzierbar.

Weiterhin wird vom MediaMarkt Ansbach nachweislich die Unwahrheit gesagt:

a)      In den Reparaturberichten steht, dass "fehlerhafte Teile repariert/getauscht und ein Softwareupdate durchgeführt wurde"
b)      Am 15.09.2017 wurde behauptet, „da der Fehler rein Software bedingt ist und bei den vorherigen Reparaturen kein entsprechendes mechanisches Bauteil getauscht wurde“.
c)      Am 10.10.2017 haben nun Sie behauptet, „bei dem Reparaturauftrag vom 18.05.2016 wurde das Display ihres Gerätes getauscht

Zu Punkt 5.) Hinweis Helligkeitssensor deaktivieren: Dieser Hinweis ist entweder eine bodenlose Frechheit, oder zeugt von Ahnungslosigkeit. Wenn das Display in diesem Zustand ist, lässt sich gar nichts regeln, da das Display nicht „etwas zu dunkel“, sondern „komplett schwarz“ ist. Selbst in
Innenräumen lässt sich nichts erkennen. Nun in einem abgedunkeltem Raum wäre die Möglichkeit etwas am Smartphone einzustellen.

Zum Schluss eine Frage der Vernunft. Welchen Grund sollten wir am 18.05.2016 haben, ein fast neues Gerät tauschen zu wollen? Das Smartphone wird benötigt und es ist mit einem sehr großen, mehrstündigem Aufwand verbunden, ein neues Gerät wieder einzurichten. Selbst jetzt befindet es sich noch in einem neuwertigem Zustand.

Diese Zeilen sollen meinen guten Willen erkennen lassen. Mir liegt nichts an einer gerichtlichen Auseinandersetzung, oder einem "Shitstorm" . Ich kann aber auf den Tod nicht ausstehen, wenn ich den Eindruck gewinne „verarscht“ zu werden. Es ist zwar nicht immer vernünftig, aber dann nehme ich auch viel Arbeit und finanzielle Nachteile in Kauf. Ob es für Media Markt sinnvoll ist auf den bisherigen Standpunkt zu bestehen ist ebenfalls fraglich ...

Vielleicht können Sie sich ja dazu durchringen, die Rückabwicklung z.B. auf „Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ durchzuführen. Damit wäre der Vorgang aus der Welt und ich würde die Angegelgenheit auf sich beruhen lassen.

Zum Thema „Gewährleistung und Media Markt“ habe ich zwischenzeitlich noch etwas recherchiert und was zu finden ist kommentiere ich an dieser Stelle lieber nicht. Siehe Anhang „Gewährleistung Sammlung“. Was Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema bisher geäußert haben war auch kein Ruhmesblatt. Ob dies Unwissenheit, oder Geschäftsmodell ist weiß ich nicht.

Vielleicht können Sie mein Bild das ich aktuell von Media Markt Ansbach habe aufhellen.

Es grüßt herzlichst
Schienagel


Media Markt Ansbach - schlechter Service - Garantie - Gewährleistung
Geschäftsführer Michael Bartsch lehnt Gewährleistungsansprüche weiterhin ab