Media Markt: "Hauptsache Ihr habt Spaß" ...

 

Ein Beispiel möge vielleicht verdeutlichen, was Media Markt darunter verstehen könnte.

 

Nachdem uns "rechtswidrig" der Austausch des defekten Gerätes verweigert wurde, verlangte der Servicemitarbeiter des Media Marktes, dass unser Samsung Galaxy S5 mini zur Reparatur eingeschickt werden muss.

 

Da ich kein Anwalt, sondern ein rechtlicher Laie bin (zwischenzeitlich bin ich schlauer ...), haben wir uns darauf eingelassen. Da meine Frau aber ein Smartphone benötigt, haben wir ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur verlangt.

 

So sieht bei Media Markt der Spaß aus ...

"Der beste MediaMarkt Service aller Zeiten" !!!

 

Der Knüller ist, wenn Media Markt diese "Teil" als in "neuwertigem Zustand" bezeichnet und z.B.bei Verlust 99.- € dafür haben will. Diese Gerät wird NEU für 80.- € verkauft.

 

Media Markt - Service - Garantie - Gewährleistung
Leihgerät von Media Markt Ansbach - SONY EXPERIA E1
Media Markt - Service - Garantie - Gewährleistung
Hauptsache ihr habt Spaß

Media Markt verweigert gesetzliches Recht auf Gewährleistung
Schlechte Karten haben auch Kunden, die defekte Waren beim Media-Markt reklamieren

Media Markt bezeichnet auf Ihrem Leihvertrag das SONY EXPERIA E1 als "neuwertig". Der Zeitwert des Gerätes wird mit 99.- € eingestuft.

 

Auf den Reparaturaufträgen wird unser SAMSUNG Galaxy S5 mini als "gebraucht" bezeichnet! In ihrer "unendlichen Güte" hätten sie für unser Gerät 120.- € als Kulanz angeboten, statt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

 

Das die Verweigerung von Gewährleistung kein Einzelfall ist, hat die verbraucherzentrale Bundenverband in einem Test ermittelt.


Fotos zeigen den Zustand des Samsung Galaxy S5 mini im September 2017, keinerlei Gebrauchsspuren!


Media Markt - Gewährleistung - Garantie - Service
Beschwerden über unfaire Praktiken beim Media-Markt

Auf der Internetseite Ich bin doch blöd! steht :

 

"Schlechte Karten haben auch Kunden, die defekte Waren beim Media-Markt reklamieren. Nach Angaben der Verbraucher­zentrale Bundes­verband verweise der Elek­tronik-­Händler in mehr als 80 Prozent der Rekla­mationen an den Her­steller - obwohl der gar nicht zustän­dig ist. Hilft das nicht, bestritten die Media-­Markt-­Mitar­beiter den Defekt oder erklärten die „Umtausch-­Frist“ für abge­laufen. Damit führten sie Kunden gezielt in die Irre: Denn tat­sächlich fordere der Kunde eine Gewähr­leistung aus Sach­mängel­haftung, nicht aber einem Umtausch wegen Nicht­gefallens. Ihre tat­säch­lichen Rechte als Kunde erklären wir hier."