Ein Beispiel möge vielleicht verdeutlichen, was Media Markt darunter verstehen könnte.
Nachdem uns "rechtswidrig" der Austausch des defekten Gerätes verweigert wurde, verlangte der Servicemitarbeiter des Media Marktes, dass unser Samsung Galaxy S5 mini zur Reparatur eingeschickt werden muss.
Da ich kein Anwalt, sondern ein rechtlicher Laie bin (zwischenzeitlich bin ich schlauer ...), haben wir uns darauf eingelassen. Da meine Frau aber ein Smartphone benötigt, haben wir ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur verlangt.
So sieht bei Media Markt der Spaß aus ...
"Der beste MediaMarkt Service aller Zeiten" !!!
Der Knüller ist, wenn Media Markt diese "Teil" als in "neuwertigem Zustand" bezeichnet und z.B.bei Verlust 99.- € dafür haben will. Diese Gerät wird NEU für 80.- € verkauft.
Media Markt bezeichnet auf Ihrem Leihvertrag das SONY EXPERIA E1 als "neuwertig". Der Zeitwert des Gerätes wird mit 99.- € eingestuft.
Auf den Reparaturaufträgen wird unser SAMSUNG Galaxy S5 mini als "gebraucht" bezeichnet! In ihrer "unendlichen Güte" hätten sie für unser Gerät 120.- € als Kulanz angeboten, statt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Das die Verweigerung von Gewährleistung kein Einzelfall ist, hat die verbraucherzentrale Bundenverband in einem Test ermittelt.
Fotos zeigen den Zustand des Samsung Galaxy S5 mini im September 2017, keinerlei Gebrauchsspuren!
Auf der Internetseite Ich bin doch blöd! steht :
"Schlechte Karten haben auch Kunden, die defekte Waren beim Media-Markt reklamieren. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband verweise der Elektronik-Händler in mehr als 80 Prozent der Reklamationen an den Hersteller - obwohl der gar nicht zuständig ist. Hilft das nicht, bestritten die Media-Markt-Mitarbeiter den Defekt oder erklärten die „Umtausch-Frist“ für abgelaufen. Damit führten sie Kunden gezielt in die Irre: Denn tatsächlich fordere der Kunde eine Gewährleistung aus Sachmängelhaftung, nicht aber einem Umtausch wegen Nichtgefallens. Ihre tatsächlichen Rechte als Kunde erklären wir hier."